Soziale Arbeit in der ARGE Dortmund

 

Die JobCenterARGE Dortmund bietet auch sogenannte kommunale Leistungen nach § 16a SGB II an, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Diese Unterstützungs- und Beratungsleistungen sollen dazu dienen, die Eingliederung in Arbeit nicht an persönlichen Verpflichtungen oder an Schwierigkeiten der allgemeinen Lebensführung scheitern zu lassen.

 

Sprechen Sie bitte Ihre Vermittlungsfachkraft oder einen anderen Mitarbeiter der ARGE an, wenn Sie hier Beratung oder Hilfestellung wünschen.        

     

Die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder

Die ARGE kooperiert mit dem Jugendamt und klärt zunächst den Betreuungsbedarf. Hierzu gehört auch die Beratung von Kunden, die aktuell für ihre Kinder keinen Betreuungsbedarf haben, aber auf die gewünschte berufliche Tätigkeit hin entsprechend vorbereitet und organisiert sein müssen.

Die Vermittlung in einen Betreuungsplatz erfolgt im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten je nach Einzelfall unter Beachtung des Alters der Kinder. Der Betreuungsbedarf eines Kindes wird anhand der berücksichtigungsfähigen berufs- und ausbildungsbedingten Abwesenheitszeit bestimmt. Die Fahrzeiten zwischen der Betreuungsstelle und dem Arbeits- oder Ausbildungsplatz zählen auch dazu.

Das Jugendamt erbringt dann folgende Leistungen:

  • möglichst zeitnahes Angebot eines verfügbaren Platzes zur Tagesbetreuung des Kindes
  • Kontaktaufnahme und Verhandlung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen/Tagespflege durch die verantwortlichen Ansprechpartner des Jugendamtes
  • Beratung der Sorgeberechtigten über die Leistungen der Kindertagespflege
  • Bemühungen um wohnortnahe bzw. arbeitsnahe Vermittlung.

 

Die häusliche Pflege von Angehörigen

Die erwerbsfähigen und erwerbswilligen Kunden der ARGE werden dabei unterstützt, die Pflege von Angehörigen (teilweise) in die Hände weiterer Personen zu legen, damit eine außerhäusliche berufliche Tätigkeit möglich wird. Der Sozialarbeiter berät zur Klärung des Pflegeumfangs im Hinblick auf die Abwesenheitszeiten des ARGE-Kunden und stellt den Kontakt zu möglichen Pflegediensten bzw. Sozialstationen oder anderen mitpflegenden Personen her.

 

Die Schuldnerberatung

Schuldnerberatung hat das Ziel, bei arbeitsmarktnahen und direkt vermittelbaren Menschen das Vermittlungshemmnis „Ver- und Überschuldung" zu überwinden und so die Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen. Die Sozialarbeit bespricht und sondiert die Schuldenproblematik, analysiert die Schuldensituation und entscheidet über die Notwendigkeit einer Grund- oder Intensivberatung und die Einschaltung von weiteren kooperierenden Schuldnerberatungsstellen.

 

Die Grundberatung umfasst die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben sowie einzelfallbezogene Hinweise zu konkreten Handlungsperspektiven. Sie beinhaltet darüber hinaus kleinere Handlungsschritte wie z. B. Schuldnerschutzmaßnahmen.

In der Intensivberatung werden konkrete Schuldenregulierungsmaßnahmen wie z. B. veränderte Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen, Teilzahlungsvergleiche, Forderungsverzicht, Umschuldung und ggf. auch Haushalts- und Budgetberatung vorbereitet und eingeleitet.

 

Die psychosoziale Betreuung

Betreuung bei psychosozialen Schwierigkeiten

Viele Langzeitarbeitslose benötigen aufgrund ihrer akuten oder früheren Lebensumstände Stabilisierung und Begleitung, um wieder den Weg in eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu finden. Die Bedarfslagen und Unterstützungsnotwendigkeiten sind so vielfältig wie das Leben und lassen sich nicht in weitere Kategorien unterteilen. Alltägliche Probleme in der Familie oder z.B. die Kommunikation mit Behörden oder anderen Institutionen werden in dieser Situation oft als ungleich schwerer empfunden und gestalten sich häufig konfliktträchtig. Die ARGE-Sozialarbeiter bieten professionelle Einzelfallhilfe im Auftrag der Arbeitsvermittlung oder des Fallmanagements, die eine Kontaktaufnahme einleiten und klare Zielsetzungen und Zeiträume der psychosozialen Beratung vereinbaren.

 

Beratung psychisch kranker Menschen

Psychiatrische Erkrankungen nehmen in unserer Gesellschaft und damit auch unter den Langzeitarbeitslosen deutlich zu. Eine Erkrankung lässt sich für Laien nicht sicher erkennen und wird aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten zunächst nur angenommen. Die Sozialarbeit der ARGE thematisiert die Auffälligkeiten und die mögliche Krankheit und bedient sich der Hilfe des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt Dortmund, mit der ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht. Ziel ist, die betroffenen Kunden für ihre Erkrankung zu sensibilisieren und eine Prognose hinsichtlich der Arbeitsmarkt- und Vermittlungsfähigkeit abzugeben.

 

Beratung im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten

Die Soziale Arbeit der ARGE beteiligt sich auf Wunsch der Arbeitsvermittlung bei der Eröffnung eines ärztlichen Gutachtens und der anschließenden Besprechung mit dem Kunden. Es zeigt sich häufig, dass die Eindeutigkeit und Klarheit eines ärztlichen Gutachtens Konsequenzen für die Kunden hat, die einen weitergehenden Beratungsbedarf auslösen. Diese Unterstützung ist vor allem bei vorübergehender oder endgültiger Erwerbsunfähigkeit gefragt, wenn es ggf. um den Übergang vom SGB II (ARGE) zum SGB XII (Sozialamt) geht.

 

Beratung in akuten Krisensituationen

Die Sozialarbeit der ARGE ist auch zuständig für die akute Krisenintervention bei SGB-II-Kunden. Auftraggeber kann innerhalb der ARGE jede Stelle sein, die von einer aktuellen und akuten Krise eines Kunden erfährt und Hilfeleistungen anbieten möchte. Krisenintervention bedeutet sofortiges Handeln sowie schnelle und klare Organisation von einzuleitenden Hilfen.  

 

Die Suchtberatung

Suchtberatung unterstützt die Wiedereingliederung in Arbeit bei Problemen mit Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen und bei pathologischem Glücksspiel. Sie bietet den betroffenen Beziehern von ALG II Information, Beratung, Motivation und hilft bei Vorbereitung und Beantragung von geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen. Die Behandlung ist in drei Hauptschritten angelegt:

  1.       Abstinenz
  2.       Risikominimierung
  3.       Überlebenssicherung

Die ARGE koordiniert die Hilfen, die durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund und mehrere Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden.